Tipps zum Einstieg
Arbeitslosengeld
Wer sich zum Besuch des Oldenburg-Kollegs entschließt, sollte daran denken, sich vorher arbeitslos zu melden, damit der Anspruch auf späteres Arbeitslosengeld nicht erlischt. (Bei Aufnahme entfällt allerdings der Anspruch auf Arbeitslosengeld – es gibt ja BAföG.)
Schülerausweis
Das Oldenburg-Kolleg stellt für die Zeit der Schulausbildung einen Schülerausweis aus, der den Eintritt kultureller Verantstaltungen wie Konzert, Theater usw. ermäßigt.
Rezeptgebührenbefreiung
Für BAföG-Empfänger besteht die Möglichkeit, sich von den allgemeinen Rezeptgebühren befreien zu lassen. Dazu muss man sich mit der Schulbescheinigung des Kollegs und dem BAföG-Bescheid bei seiner Krankenkasse melden und die Befreiung von den Gebühren beantragen.
Kontogebühren
Unter Vorlage der Schulbescheinigung erlassen die meisten Banken die Kontoführungsgebühren.